Das Reinheitsgebot

 

Seit über 800 Jahren ist das Bierbrauen in Deutschland gesetzlich geregelt.Eine lange Tradition, der alle deutschen Bierbrauer bis heute die Treue halten.1165  wurde erstmals in Augsburg eine Strafe für den Ausschank von schlechtem Bier erlassen.1487 erließ Herzog Albrecht 4 .eine Anordnung, durch die der Bierpreis festgesetzt wurde.

Im Jahre 1987 wurde die 500 Jahre alte Verordnung von den Münchnern Bierbrauern erneuert.

Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12.3.1987

hat daran nichts geändert. Wegen des freien  Warenverkehrs in der Europäischen Union dürfen auch Biere die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt wurden  verkauft werden.

1290 verbot man den Bauern in der Reichsstadt Nürnberg das Brauen von Bier aus Hafer , Weizen , Roggen und Dinkel. Als Braugetreide war damals schon nur Gerste erlaubt.Der Erlass diente jedoch nur dazu , die missbräuchliche Verwendung des benötigten Brotgetreides zu unterbinden.

 

Noch heute gelten die alten Verordnungen in Deutschland in dieser Form in Baden Würtenberg und Bayern.In den anderen Bundesländer sind einige Ausnahmen gestattet. Die durchsetzung des Reinheitsgebotes wird durch das Vorläufige Biergesetz vom

29.06.1993 geregelt

Biersteuergesetz

 Gemäß dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 dürfen nur vier Zutaten für Bier verwandt werden: Hopfen, Malz, Hefe und Wasser.

In Deutschland gilt: Jeder darf jährlich 200 l Bier privat brauen. Dabei ist es egal, um welche Biersorte es sich handelt. Vorraussetzung ist aber, dass das Brauen im eigenen Haushalt erfolgt und mit dem Bier kein Gewerbe betrieben wird. Entsteht ein Gewerbe oder werden die 200 l jährlich überschritten, muss eine Steuererklärung an das Hauptzollamt abgegeben werden.

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